Psychotherapeutische Sprechstunde

 

Als kassenzugelassene Psychotherapeutin bin ich verpflichtet, wöchentlich eine sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde anzubieten. Dabei handelt es sich bei mir nicht um eine offene Sprechstunde, wie Sie dies von Ihrem Arzt kennen, sondern um einen ersten, individuell vereinbarten Termin von mindestens 25 (in der Regel 50) Minuten Dauer.

Dieser Termin dient einer möglichst frühzeitigen diagnostischen Abklärung und der Feststellung, ob ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt und eine Psychotherapie oder auch andere Unterstützungs- oder Beratungsangebote nötig und möglich sind.

Seit 2018 ist ein solcher Sprechstundentermin für die Aufnahme eine Psychotherapie obligatorisch (zu Ausnahmen und genaueren Informationen verweise ich z.B. auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung).

Ein Sprechstundentermin ist nicht gleichbedeutend mit einem Therapieangebot.

Sprechstunden werden nach den neuen Psychotherapierichtlinien auch dann angeboten, wenn die Therapeutin/ der Therapeut keinen freien Therapieplatz zur Verfügung hat. Bei Vorliegen einer Behandlungsindikation und eines Therapiewunsches unterstütze ich Sie gern bei der Suche nach für Sie passenden anderen Behandlungs- bzw. Unterstützungsangeboten.