Kosten

Die Kosten für eine Psychotherapie bei mir werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe übernommen. Wichtigste Voraussetzung ist, dass eine krankheitswertige Störung besteht (d.h. eine Diagnose gestellt werden kann).

Gesetzlich versicherte PatientInnen

Die Kosten für die psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen werden von den gesetzlichen Versicherungen (wie auch von der Beihilfe) grundsätzlich übernommen. Soll sich eine Psychotherapie anschließen, erfolgt eine Antragsstellung; mit der Bewilligung kann die Psychotherapie dann beginnen.

Dabei umfaßt eine Kurzzeittherapie bis zu 24 Sitzungen à 50 Minuten, eine Langzeittherapie bis zu 45 Sitzungen. Werden darüber hinaus Sitzungen erforderlich, ist eine wiederum antragspflichtige Fortführung auf bis zu 60 Sitzungen möglich (in besonders begründeten Einzelfällen sind es bis zu 80 Sitzungen).

Privatversicherte PatientInnen

In welchem Ausmaß eine private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Bitte erfragen Sie Ihre individuellen Konditionen vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung.

Das Antragsverfahren der Beihilfestellen ähnelt dem Procedere in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Gebühren richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP; hier geht`s zum pdf-Download).

Selbstzahler

Sie können die Kosten für die Therapie auch selbst übernehmen. Dies empfiehlt sich  unter Umständen, wenn Ihre Police die Kosten nur für eine begrenzte Anzahl Sitzungen pro Jahr abdeckt und Sie die Therapie noch fortsetzen möchten, oder wenn Sie nicht wünschen, dass eine Diagnose bei Ihrer Versicherung gespeichert wird, weil Sie daraus möglicherweise entstehende Nachteile befürchten. Die Kosten orientieren sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).